Jede Kassenärztliche Vereinigung führt für ihren Bezirk ein Arztregister. Es erfasst alle Ärzte und Psychotherapeuten, die zur ambulanten Versorgung von Kassenpatienten zugelassen sind. Außerdem sind dort alle die Ärzte und Psychotherapeuten registriert, welche die Voraussetzungen der Eintragung erfüllen und eine Zulassung zur vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung beabsichtigen.
Der erste Schritt auf dem Weg zum Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeuten ist der Eintrag in das Arztregister des KV-Bezirks, in dem der Arzt seinen Wohnsitz hat. Zentrale Voraussetzungen für den Arztregistereintrag sind eine Approbation auf der Grundlage der jeweiligen Bundesärzteordnung sowie eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt bzw. zum Praktischen Arzt. Psychotherapeuten benötigen neben der Approbation einen Abschluss an einem anerkannten Institut oder einen staatlichen Abschluss in einem der drei Richtlinienverfahren.
Folgende Unterlagen sind u. a. für den Antrag auf Eintragung in das Arztregister erforderlich (Original oder amtlich beglaubigte Kopie):
Für den Antrag auf Eintragung in das Arztregister muss eine Gebühr von 100,00 € entrichtet werden.
Weitere Einzelheiten zum Arztregistereintrag finden Sie auf dem Antragsformular.
Auch nach erfolgter Zulassung ist das Arztregister ein wichtiger Bestandteil der vertragsärztlichen Tätigkeit. Für Änderungen der Sprechzeiten und der Privatanschrift, für Vertretungen und für Angaben über die Beschäftigung von Assistenten u. v. m. bestehen verschiedene T Crew Pastellgelb T Element Basic shirt shirts PkuOXiZTMitteilungs- und Genehmigungspflichten.
(Quelle: KV Berlin)